AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus Garz“

Vermieter:

André und Lisa Kreß, Putbuser Straße 9b, 18574 Garz auf Rügen

  1. Anreise / Abreise

Anreise ab 15 Uhr (bei früherer Anreise bitte vorher melden)

Abreise bis 10 Uhr (spätere Abreise auf Anfrage möglich)

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

  1. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

  1. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine

Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 10% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen

nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird

14Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen

nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als

Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Strom werden nicht erhoben.

 

  1. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns

entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 31. Tag vor

Mietbeginn keine Entschädigung

  • vom 30. Tag bis zum 1. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
  • vom 1. Tag bis zum Anreisetag 100% des Gesamtpreises

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge

werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen

gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und

Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am

Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies

unverzüglich bei den Vermnietern anzuzeigen.

 

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Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen

seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in

die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den

Küchenschränken zu lagern.

  1. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen

Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht

werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

  1. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des

Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und

Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder

unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für

Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte

ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der

Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige

Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

  1. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die

100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der

Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig

sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame

Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem

Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Familie Kreß

Putbuser Straße 9
18574 Garz auf Rügen

Tel.: 0173/7221092

Garz, Mecklenburg-Vorpommern, Germany